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Entscheidungen der Gerichte




LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 9 Sa 266/08 vom 29.08.2008

Rechtsgebiete:BetrAVG, ArbGG, AGG, BGB, SGB VI
Schlagworte:Altersversorgung, betriebliche
Stichwort:betriebliche
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 9 Sa 266/08



BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 50.07 vom 26.06.2008

Rechtsgebiete:BGB, InsO, KrW-/AbfG, DepV, Deponierichtlinie
Schlagworte:Deponie, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge, Rekultivierungsmaßnahme, Sicherheitsleistung, Sicherheit, gleichwertige, Rückstellung, betriebliche, Leistungsfähigkeit, Sicherungszweck, Insolvenzfestigkeit, Recht, höherrangiges, nachrangiges, Gemeinschaftsrecht, Anwendungsvorrang, Auslegung, Ermächtigungsgrundlage.
Stichwort:betriebliche
Leitsatz:1. § 19 Abs. 4 Satz 2 letzte Alternative DepV überschreitet die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage des § 36c Abs. 4 KrW-/AbfG und ist damit unwirksam, soweit handelsrechtlich zu bildende betriebliche Rückstellungen als gleichwertige Sicherheit zugelassen werden.

2. Auf Grund europarechtskonformer Auslegung schreibt § 32 Abs. 3 KrW-/AbfG zwingend die Anordnung einer Sicherheitsleistung oder eines gleichwertigen Sicherungsmittels vor.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 50.07

LAG-MUENCHEN – Urteil, 10 Sa 1000/05 vom 05.04.2005

Rechtsgebiete:BetrAVG, BGB, BaySchFG
Schlagworte:Altersversorgung, betriebliche, Anforderungen für Zusage einer beamtenähnlichen Versorgung
Stichwort:betriebliche
Leitsatz:Ist in einem Arbeitsvertrag mit einer Lehrkraft im kirchlichen Schuldienst bestimmt, dass sich der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer bei einer Zusatzversorgungskasse anzumelden und sowohl deren Beiträge wie die Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zu übernehmen, wodurch eine Versorgung nach Art. 33 Abs. 1 HS 2 BaySchFG gewährleistet sei, heißt dies nicht, dass der Arbeitnehmer ein Ruhegehalt wie ein entsprechender Beamter verlangen kann.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 10 Sa 1000/05

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 7 B 01.2707 vom 01.09.2003

Rechtsgebiete:RGebStV, VwGO
Schlagworte:Rundfunkgebührenbefreiung, private Rundfunkveranstalter bzw. -anbieter, betriebliche, insbesondere studio- und überwachungstechnische Zwecke, redaktionelle bzw. journalistische Zwecke als betriebliche Zwecke
Stichwort:betriebliche
Leitsatz:Private Rundfunkveranstalter oder -anbieter können die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht gem. § 5 Abs. 7 RGebStV auch für solche Rundfunkempfangsgeräte beanspruchen, die journalistisch-redaktionellen Zwecken wie Programmplanung und Programmgestaltung dienen. Ein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht besteht nicht für Rundfunkempfangsgeräte, die der Werbung, der Öffentlichkeitsarbeit, der Archivierung und Dokumentation sowie der Unterhaltung und Information von Mitarbeitern dienen (wie OVG Rheinland-Pfalz vom 19.5.2003 Az. 12 A 10502/03.OVG).
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 7 B 01.2707


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