JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Betreuungsverfahren
| Rechtsgebiete: | BGB, FGG, GG |
| Schlagworte: | Betreuungsverfahren, Ermittlungen, Ablehnung, Einstellung, Beschwerde |
| Stichwort: | Betreuungsverfahren |
| Leitsatz: | Die Ablehnung der Einstellung eines auf die Überprüfung der Betreuungsbedürftigkeit gerichteten Verfahrens vor Abschluss der vom Vormundschaftsrichter für erforderlich erachteten Ermittlungen ist als verfahrensleitende Verfügung nicht selbstständig mit der Beschwerde anfechtbar. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 125/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, FGG, RPflG |
| Schlagworte: | Betreuung, Betreuungsverfahren, Abgabe, Zuständigkeit, Rechtspfleger, Richter |
| Stichwort: | Betreuungsverfahren |
| Leitsatz: | In Betreuungsverfahren obliegt die Vorlage eines Abgabestreites nicht dem Rechtspfleger, sondern ist dem Richter vorbehalten. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 24/07 | |
| Rechtsgebiete: | FGG, BGB |
| Schlagworte: | Betreuung, Betreuungsverfahren, Verfahrensfähigkeit, Verfahrensvollmacht, Betreuer, Betreuerauswahl |
| Stichwort: | Betreuungsverfahren |
| Leitsatz: | 1. Nach § 66 FGG ist der Betroffene in Verfahren, die die Betreuung betreffen, ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig. Demnach kann er auch ohne Einschränkung eine Verfahrensvollmacht erteilen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob er noch über einen "natürlichen Willen" verfügt (Abweichung vom Saarländischen OLG FGPrax 1999, 106). 2. Die Betreuerauswahl ist vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Ermessensfehler hin überprüfbar. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 162/06 | |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Schlagworte: | Betreuungsverfahren, Abgabe, Zustimmung des Betreuers, Schweigen des Betreuers |
| Stichwort: | Betreuungsverfahren |
| Leitsatz: | Schweigt der Betreuer auf eine gerichtliche Anfrage, ob er der Abgabe des Betreuungsverfahrens an ein anderes Vormundschaftsgericht zustimme, ist dies, soweit nicht gegenteilige Anzeichen vorliegen, als Verweigerung der Zustimmung zu werten. Derartige Anzeichen fehlen, wenn das Gericht dem Betreuer zunächst mitteilt, sein Schweigen werde als Zustimmung gewertet, nach einer zweiten Anfrage aber das Schweigen als Verweigerung der Zustimmung gewertet werden soll. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 33 AR 3/05 | |
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