( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBetreuungsverein 

Betreuungsverein

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 178/08 vom 11.06.2008

Rechtsgebiete:BGB, VBVG
Schlagworte:Betreuung, Betreuungsverein, Vergütung, Tod, Ersatzbetreuer, Billigkeit
Stichwort:Betreuungsverein
Leitsatz:Führt nach dem Tod des zum Betreuer bestellten Mitarbeiters eines Betreuungsvereins ein zum Ersatzbetreuer bestellter anderer Mitarbeiter die Betreuung fort, weil der Vormundschaftsrichter auf Anfrage unzutreffend mitgeteilt hat, es bedürfe zunächst keiner neuen Betreuerbestellung, so kann dem Betreuungsverein aus Billigkeitsgründen eine Vergütung nicht mit dem Hinweis auf die fehlende Betreuerbestellung versagt werden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 178/08



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11714/03.OVG vom 20.01.2004

Rechtsgebiete:BGB, BtG, AGBtG
Schlagworte:Betreuungsverein, staatliche Anerkennung, örtlicher Wirkungskreis, Betreuungsbehörde, Zuständigkeitsbereich, Kreisgebiet, Förderungspflicht, Subventionen, Rechtsgrundlage, Bundesrecht, Landesrecht, Gläubiger, Schuldner, Schuldnermehrheit, Gesamtschuld, Betreuung, Subvention, Zuständigkeit, Landkreis, Förderung, Subventionsrecht
Stichwort:Betreuungsverein
Leitsatz:Anerkannte Betreuungsvereine, deren örtlicher Wirkungskreis den Zuständigkeitsbereich mehrerer örtlicher Betreuungsbehörden erfasst, haben auf der Grundlage des BtBG i.V.m. dem AGBtG einen Rechtsanspruch auf Förderung durch die jeweiligen Träger der örtlichen Betreuungsbehörden, wenn und soweit ihre Gemeinwohl orientierten Tätigkeiten zu einer Entlastung der kommunalen Aufgabenträger führen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11714/03.OVG


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/betreuungsverein

"Betreuungsverein - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN