JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Betreuungsunterhalt
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Betreuungsunterhalt, Herabsetzung, eigene Lebensstellung des Berechtigten, Altersvorsorgebedarf |
| Stichwort: | Betreuungsunterhalt |
| Leitsatz: | 1. Neben der Betreuung von zwei - 11 Jahre und 14 Jahre - alten Schulkindern ist der Betreuungselternteil aus elternbezogenen Gründen auch dann noch nicht zur Ausübung einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit verpflichtet, wenn die Kinder nach der Schule ganztägig in einer geeigneten Tagespflegestelle betreut werden könnten. 2. Zur unterhaltsrechtlichen Behandlung eines Geldvermögens, welches dem berechtigten Ehegatten nach Scheidung der Ehe im Wege der Erbschaft zugeflossen ist. 3. Wird der Unterhalt auf einen angemessenen Lebensbedarf herabgesetzt, indem er auf einen Nachteilsausgleich nach der eigenen Lebensstellung des Berechtigten beschränkt worden ist, umfasst der Unterhaltsbedarf auch den Altersvorsorgebedarf (Anschluss OLG Bremen FamRZ 2008, 1957). |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 17 UF 210/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Unterhalt, Betreuungsunterhalt, Unterhaltsbefristung, Rangfolge, Ehegatten, Drittelrechnung |
| Stichwort: | Betreuungsunterhalt |
| Leitsatz: | 1. Der Unterhaltspflichtige schuldet seiner geschiedenen Ehefrau Betreuungsunterhalt gemäß § 1570 BGB, wenn die geschiedene Ehefrau ein 13-15 jähriges Kind betreut, das an ADS leidet und dadurch erhöhter Betreuungsaufwand besteht. Ihre Erwerbsverpflichtung erfüllt sie mit Ausübung einer Halbtagstätigkeit. 2. Bei der Bedarfsbemessung des geschiedenen Ehegatten sind sämtliche nachrangigen Unterhaltsberechtigten des Pflichtigen, auch die ggf. nachrangige neue Ehefrau, zu berücksichtigen. Die Berechnung hat mit der sogenannten "Drittelrechnung" zu erfolgen. Synergieeffekten durch das Zusammenleben des Pflichtigen mit seiner neuen Ehefrau wird dadurch Rechung getragen, dass der Bedarf der geschiedenen Ehefrau um 10 % erhöht und der Bedarf der neuen Ehefrau und des Pflichtigen um je 5 % gesenkt werden. 3. Zu den Voraussetzungen einer Ehe von langer Dauer i.S.d. § 1609 Nr. 2, 1578 b BGB. |
| Volltext: OLG-BRAUNSCHWEIG - Urteil, 2 UF 29/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Betreuungsunterhalt, Erwerbsobliegenheit, Kind, Eltern, Belastung, Nachteile, Ehe, Dauer, Anordnung, Zuständigkeit, Betreuung, Unterhalt, Erwerb, Obliegenheit |
| Stichwort: | Betreuungsunterhalt |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 UF 124/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Unterhalt, Verwirkung, Betreuungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt |
| Stichwort: | Betreuungsunterhalt |
| Leitsatz: | Bei den Folgen des Verwirkungstatbestandes des § 1579 Nr.7 aufgrund Zusammenlebens in einer nichtehelichen Lebensgemeintschaft ist zu untersuchen, ob Aufstockungs- oder Betreuungsunterhalt geltend gemacht wird. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 8 UF 230/04 | |
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