JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Betreuungsrelation
| Rechtsgebiete: | KapVO VII, ZZVO |
| Schlagworte: | Neuermittlung, Datenänderung, Berechnungsstichtag, Berechnungszeitraum, Dienstleistungsexport, Gemeinsame Veranstaltungen, Gruppengröße, Betreuungsrelation, Molekulare Medizin, Schwundfaktor, Auffüllverpflichtung |
| Stichwort: | Betreuungsrelation |
| Leitsatz: | 1. Eine wesentliche Änderung der Daten im Sinne des § 5 Abs. 3 KapVO VII vor Beginn des Berechnungszeitraums liegt nur dann vor, wenn durch die Änderung eine Neufestsetzung der in der Zulassungszahlenverordnung normierten Zulassungszahl erforderlich würde. 2. Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats trägt eine Auffüllverpflichtung, wie sie in § 4 Abs. 1 ZZVO normiert ist, dem Kapazitätserschöpfungsgebot Rechnung und verdrängt die Verpflichtung zur Erhöhung der Studienanfängerquote durch einen Schwundzuschlag, so lange die Erwartung des Normgebers gerechtfertigt ist, dass damit das Ziel der Kapazitätsauslastung durch Auffüllung der höheren Fachsemester bis auf die Zulassungszahl erfüllt wird. Maßgebend dabei ist die in der jeweiligen Zulassungszahlenverordnung für die höheren Semester normativ festgesetzte Auffüllgrenze und nicht die in verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen als kapazitätsausschöpfend ermittelte Studienanfängerzahl. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, NC 9 S 2978/07 | |
| Rechtsgebiete: | KapVO, LVVO, NHZG |
| Schlagworte: | Betreuungsrelation, Dienstleistungsexport, Gruppengröße, Hochschulzulassung, Lehrdeputat, Oberassistenten, Schwundberechnung, Schwundquote, Sicherheitszuschlag, Teilstudienplatz, wissenschaftliche Mitarbeiter, Hochschulzulassungsrecht |
| Stichwort: | Betreuungsrelation |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 NB 1048/06 | |
| Rechtsgebiete: | HRG, VwGO, KapVO VII, LVVO |
| Schlagworte: | Berufungsbegründungsfrist, Betreuungsrelation, Fachbereich, Fakultät, Freistellungspauschale, Fristverlängerung, Gruppengröße, Hochschulzulassung, Humanmedizin, Kapazitätsberechnung, KMK-Beschluss, Lehrangebot, Lehrnachfrage, Lehrverpflichtung, Prodekan, Vorlesung |
| Stichwort: | Betreuungsrelation |
| Leitsatz: | 1. Die von der Hochschule generell funktionsbezogen gewährte Lehrdeputatsermäßigung für den Prodekan in dem maximal zulässigen Umfang von 4 Semesterwochenstunden (§ 6a LVVO) ist auch im kapazitätsbeschränkten Studium der Humanmedizin grundsätzlich nicht zu beanstanden. Ein auf den konkreten Amtsinhaber bezogener Beschluss ist nicht erforderlich. 2. Es ist nicht rechtsfehlerhaft, wenn die Universität im Rahmen der Berechnung der Lehrnachfrage bei Vorlesungen weiterhin eine Betreuungsrelation von g = 180 zugrunde legt. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, NC 9 S 140/05 | |
| Rechtsgebiete: | UG, HSchulG, KapVO, ÄApprO |
| Schlagworte: | Hochschulzulassung, Numerus clausus, Zulassung zum Studium, vorläufige Zulassung, Studienzulassung, Studienplatz, Studienplatzvergabe, Vergabeverfahren, einstweilige Anordnung, Ausbildungskapazität, Kapazität, Kapazitätsermittlung, Aufnahmekapazität, Stellenabbau, Dienstleistung, Dienstleistungsbedarf, Dienstleistungsimport, Studienanfänger, Studienanfängerzahl, Curricularnormwert, Curricularanteil, Eigenanteil, Lehrangebot, Lehrnachfrage, Medizin, Medizinstudium, Studienordnung, Studienplan, Approbationsordnung, Lehrveranstaltung, Vorlesung, Praktikum, Seminar, Gruppengröße, Betreuungsrelation, klinischer Bezug, klinisches Fach, Kliniker, Lehreinheit Vorklinische Medizin, Vorklinik, Klinik, vorklinische Ausbildung |
| Stichwort: | Betreuungsrelation |
| Leitsatz: | Zu den Auswirkungen der Erhöhung der Studien- und Prüfungsanforderungen durch die Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 auf die Lehrnachfrage im Rahmen der Kapazitätsermittlung für den Studiengang Medizin. Die in der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 vorgesehene möglichst weitgehende Verknüpfung der Vermittlung des theoretischen und klinischen Wissens während der gesamten medizinischen Ausbildung zwingt die Universität nicht, Kliniker im Rahmen des vorklinischen Studienabschnitts einzusetzen. In der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 vorgeschriebene Pflichtveranstaltungen dürfen jedenfalls dann schon vor dem In-Kraft-Treten einer die Einzelheiten regelnden Studienordnung in die Kapazitätsberechnung eingestellt werden, wenn die sich daraus ergebende Zulassungszahl im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Aufnahmekapazität gegebenenfalls korrigiert werden kann. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 D 12088/03.OVG | |
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