JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Betreuungsrechtliche Praxis
| Rechtsgebiete: | FGG, BGB |
| Stichwort: | Betreuungsrechtliche Praxis |
| Leitsatz: | 1) Es bestehen keine allgemein gültigen Anforderung an die Art und Weise der persönlichen Untersuchung des Betroffenen durch den Sachverständigen. Ausreichend ist eine persönliche Kommunikation, die dem Sachverständigen unter medizinisch-fachlichen Gesichtspunkten nach Lage des Einzelfalls insgesamt eine fundierte Aussage ermöglicht. 2) Die Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB setzt eine Beurteilung voraus, die gestützt auf die sachverständige Beurteilung mit konkreten Feststellungen die Beeinträchtigungen des Betroffenen sowie zu erwartende weitere Schäden gegen die Erfolgsaussichten der beabsichtigten medizinischen Behandlung abwägen muss. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, I-15 Wx 283/08 | |
| Rechtsgebiete: | FGG, BGB |
| Stichwort: | Betreuungsrechtliche Praxis |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 Wx 283/08 | |
| Rechtsgebiete: | FGG, BGB |
| Schlagworte: | geschlossene Unterbringung bei Alkoholismus |
| Stichwort: | Betreuungsrechtliche Praxis |
| Leitsatz: | 1) Eine Sachentscheidung des Landgerichts über eine nicht eingelegte Erstbeschwerde eines Beteiligten ist unwirksam und auf dessen (erste) Beschwerde durch das OLG klarstellend aufzuheben. 2) Zu den Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer langfristigen Genehmigung der geschlossenen Unterbringung eines an Alkoholismus leidenden Betroffenen zum Zweck der Heilbehandlung (§ 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB). 3) Zu den Anforderungen an den Inhalt des Sachverständigengutachtens in einem solchen Fall. 4) Verpflichtung des Beschwerdegerichts zur erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen bei einer langfristigen Unterbringung (Muster). 5) Soll durch die Entscheidung des Amtsgerichts erkennbar eine sofortige Fortdauer der Behandlung des Betroffenen im Anschluss an die bisher genehmigte Unterbringungsdauer sicherstellen, so kann die Entscheidung dahin ausgelegt werden, dass die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit der Entscheidung angeordnet worden ist. Eine entsprechende berichtigende Klarstellung kann auch durch das Beschwerdegericht vorgenommen werden. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, I-15 Wx 110/08 | |
| Rechtsgebiete: | FGG, BGB |
| Stichwort: | Betreuungsrechtliche Praxis |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 Wx 110/08 | |
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