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Betreuung: Betreuerauswahl und Interessenkollision

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OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 100/04 vom 24.06.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Betreuung: Betreuerauswahl und Interessenkollision
Stichwort:Betreuung: Betreuerauswahl und Interessenkollision
Leitsatz:Zur Frage der Eignung der Tochter als Vermögensbetreuerin, wenn diese aus einem notariellen Grundstücksübertragungsvertrag zur Wartung und Pflege der Mutter verpflichtet ist, den Lohn für die hierfür eingestellte Pflegekraft dem Vermögen der Mutter entnimmt und darüber hinaus die Überweisung größerer Geldbeträge von dem Konto der Mutter an sich und ihre Schwester veranlasst hat.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 100/04




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