JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Betreuung Angehörige
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Niederlassungserlaubnis, humanitärer Grund, Regelerteilungsvoraussetzung, Sicherung Lebensunterhalt, Betreuung Angehörige |
| Stichwort: | Betreuung Angehörige |
| Leitsatz: | Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen im Ermessenswege (§ 26 Abs. 4 AufenthG) setzt grundsätzlich die Sicherung des Lebensunterhalts voraus. Bei § 9 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 6 AufenthG handelt es sich um eine abschließende Ausnahmeregelung, die keiner erweiternden Auslegung auf andere Fallkonstellationen, in denen ein Ausländer seinen Lebensunterhalt unverschuldet nicht sichern kann, zugänglich ist. Die Vorschrift des § 5 Abs. 3 2. Halbsatz AufenthG ermöglicht lediglich ein Absehen von den allgemeinen Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1, 2 AufenthG, nicht jedoch von den speziellen Erteilungsvoraussetzungen der Niederlassungserlaubnis gemäß § 9 Abs. 2 AufenthG. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 1078/07 | |
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