JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Betreuter
| Rechtsgebiete: | BGB, FGG |
| Schlagworte: | Betreuung, Betreuter, Maßregel, Fixierung, Anordnung, Betreuer, Kenntnis, Unterbringung |
| Stichwort: | Betreuter |
| Leitsatz: | 1. Die richterliche Anordnung der Fixierung einer untergebrachten Person als einstweilige Maßregel nach § 1846 BGB kommt nicht in Betracht, wenn dem Vormundschaftsrichter mangels Einholung der gebotenen Auskünfte nicht bekannt ist, dass bereits ein Betreuer mit den Aufgabenkreisen der Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge bestellt ist. 2. Zu den Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen und das ärztliche Zeugnis zur Genehmigung einer Fixierung. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 425/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, FGG |
| Schlagworte: | Verlängerung, Betreuung, Betreuerauswahl, Betreuer, Betreuter, Wunsch, Vorschlag |
| Stichwort: | Betreuter |
| Leitsatz: | Bei Verlängerung der Betreuung sind hinsichtlich der Auswahl des Betreuers gemäß §§ 69 i Abs. 6 FGG, 1897 BGB die gleichen Maßstäbe anzusetzen, wie bei der erstmaligen Betreuerbestellung. Dem Vorschlag des Betreuten (§1897 Abs. 4 BGB) ist daher auch im Rahmen des Verlängerungsverfahrens Rechnung zu tragen. Auf die Frage, ob die Weiterführung der Betreuung durch den bisherigen Betreuer zumutbar ist oder wichtige Gründe seine Entlassung rechtfertigen könnten, kommt es daher nicht an. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 379/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, FGG |
| Schlagworte: | Wohnraumkündigung, Wohnung, Kündigung, Betreuung, Betreuter, Betreuer, Sachverständigengutachten, Gutachten, Sachverständiger, Anhörung, Beschwerdeinstanz |
| Stichwort: | Betreuter |
| Leitsatz: | Eine Genehmigung der vom Betreuer ausgesprochenen Wohnraumraumkündigung kommt in Anbetracht des hochrangigen Schutzes der Wohnung erst dann in Betracht, wenn eine Rückkehr in die eigene Wohnung ausgeschlossen erscheint. In Zweifelsfällen bedarf es immer der Einholung eines Sachverständigengutachtens, das sich insbesondere mit der Rückkehrprognose befasst. Regelmäßig ist der Betroffene auch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens erneut persönlich anzuhören. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 231/05 | |
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