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Betreuerwechsel

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 334/07 vom 03.04.2008

Rechtsgebiete:VBVG
Schlagworte:Betreuervergütung, Betreuerwechsel, Berufsbetreuer
Stichwort:Betreuerwechsel
Leitsatz:Der Bewilligung der zeitlich bis zum Ende des Folgemonats verlängerten Betreuervergütung nach § 5 Abs. 5 Satz 1 VBVG steht nicht entgegen, dass der Wechsel von dem Berufsbetreuer zu einem ehrenamtlichen Betreuer in einem Beschwerdeverfahren gegen die Bestellung des Betreuers erfolgt ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 334/07



OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 18/07 vom 14.02.2007

Rechtsgebiete:FGG, BGB
Schlagworte:Betreuung, Betreuerwechsel, Anhörung
Stichwort:Betreuerwechsel
Leitsatz:Das Einverständnis des Betroffenen mit einem Betreuerwechsel im Sinne des § 69i Abs. 8 FGG, dass seine persönliche Anhörung entbehrlich macht, muss sich auf eine konkrete Person beziehen.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 18/07

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 429/06 vom 16.01.2007

Rechtsgebiete:VBGB
Schlagworte:Betreuung, Betreuer, Betreuervergütung, Vergütung, Betreuerwechsel, Stundenansatz, Entlassung
Stichwort:Betreuerwechsel
Leitsatz:Für die Bemessung des pauschalierten Stundenansatzes kommt es nach einem vollzogenen Betreuerwechsel auf den Zeitpunkt der erstmaligen Einrichtung der Betreuung an. Dies gilt auch dann, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war, der wegen mangelnder Eignung entlassen wurde.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 429/06

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 240/05 vom 25.01.2006

Rechtsgebiete:BGB, VBVG
Schlagworte:Betreuervergütung, Betreuerwechsel, Entlassung des ehrenamtlichen Betreuers, Pauschalierung
Stichwort:Betreuerwechsel
Leitsatz:1. Für die Bemessung der Betreuervergütung ist die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch dann maßgebend, wenn der zunächst tätige ehrenamtliche Betreuer wegen mangelnder Eignung entlassen und stattdessen ein Berufsbetreuer bestellt worden ist.

2. Die mit dem 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz eingeführten "harten" Pauschalen sollen das Abrechnungssystem vereinfachen und sowohl den Betreuer als auch das für die Festsetzung der Vergütung zuständige Vormundschaftsgericht von der Erfassung der im Einzelfall aufgewendeten Zeit entbinden. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber Ausnahmen von dem in § 5 VBVG niedergelegten Pauschalierungssystem nicht vorgesehen.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 240/05


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