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Betreuervergütung für eine Berufsbetreuerin mit abgeschlossener Lehramtsausbildung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 210/01 vom 20.09.2001

Rechtsgebiete:BVormG
Schlagworte:Betreuervergütung für eine Berufsbetreuerin mit abgeschlossener Lehramtsausbildung
Stichwort:Betreuervergütung für eine Berufsbetreuerin mit abgeschlossener Lehramtsausbildung
Leitsatz:Eine abgeschlossene Lehramtsausbildung vermittelt einer Berufsbetreuerin nutzbare Kenntnisse im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG, wenn sie mit dem Aufgabenkreis Behörden- und Pflegeversicherungsangelegenheiten sowie Organisation ambulanter Hilfen bestellt ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 210/01




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