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Betretungsrecht

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 2398/07 vom 05.03.2009

Rechtsgebiete:LWaldG, NatschG
Schlagworte:Bespannte Fahrzeuge, Betretungsrecht, Erholungsfunktion, Fahren im Wald, Kraftfahrzeuge, Organisierte Veranstaltung, Schlittenhundegespanne, Schlittenhundefahrten, Schutzfunktion, Nutzfunktion, Genehmigungspflicht
Stichwort:Betretungsrecht
Leitsatz:1. Nach § 37 Abs. 4 Nr. 1 LWaldG ist nicht nur das Fahren mit Kraftfahrzeugen, sondern auch das Fahren mit bespannten Fahrzeugen im Wald ohne besondere (zivilrechtliche) Befugnis nicht zulässig.

2. Gewerblich durchgeführte Fahrten auf Waldwegen mit Schlittenhundegespannen sind organisierte Veranstaltungen i. S. des § 37 Abs. 2 LWaldG und unterliegen daher (auch) der Genehmigungspflicht durch die Forstbehörde.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 2398/07



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 1379/00 vom 05.02.2002

Rechtsgebiete:GG, KrW-/AbfG, LAbfG, KAG, AO
Schlagworte:Antragsbefugnis, Deklaratorische Gesetzeswiederholung, Sperrwirkung, Abfallwirtschaftssatzung, Anschluss- und Benutzungszwang, Überlassungspflicht, Satzungsrechtliche Konkretisierung, Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Bundesrechtskonforme Auslegung, Bestimmtheitsgebot, Abfall zur Verwertung, Abfall zur Beseitigung, Normenklarheit, Abfallgebühren, Anmeldung, Benutzungsverhältnis, Gebührentatbestand, Gebührenmaßstab, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Behältervolumen, Mindestgebühr, Gebührenschuld, Vermeidungs- und Verwertungsanreiz, Betretungsrecht, Auskunftspflicht
Stichwort:Betretungsrecht
Leitsatz:1. Die wortgleiche Wiedergabe und Nennung von Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in einer kommunalen Abfallwirtschaftssatzung, die ihrer besseren Verständlichkeit dient und keinen eigenständigen rechtsnormativen Gehalt aufweist, stellt als rein deklaratorische, nachrichtliche Gesetzeswiederholung keine dem Bundesrecht widersprechende, eigenständige inhaltsgleiche oder es ergänzende "Regelung" dar und verstößt deshalb nicht gegen die Sperrwirkung des Art. 72 Abs. 1 GG. Es fehlt insoweit an einer verbindlichen, originären Rechtsfolgenanordnung durch den Satzungsgeber.

2. § 8 Abs. 1 LAbfG ermächtigt bei bundesrechtskonformer Auslegung (§ 13 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG) zu kommunalen Satzungsregelungen über das "Wie", nicht aber das "Ob" der Überlassung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 20.11.2001 - 10 S 3182/98 -).

3. Die Regelung in einer kommunalen Abfallwirtschaftssatzung, dass die auf den Grundstücken angefallenen Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger "im Rahmen der Überlassungspflicht gemäß § 13 Abs. 1 bis 3 KrW-/AbfG" zu überlassen sind, stellt keine bundesrechtswidrige Erweiterung der in dieser bundesgesetzlichen Vorschrift abschließend geregelten Überlassungspflichten dar.

4. Das satzungsrechtliche Tatbestandsmerkmal "im Rahmen der Überlassungspflicht gemäß § 13 Abs. 1 bis 3 KrW-/AbfG" genügt unter Berücksichtigung der Maßgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes dem (verfassungsrechtlichen) Bestimmtheitsgebot (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 22.03.2001 - 2 S 2043/00 -, VBlBW 2001, 447, 450 = NVwZ 2002, 211; NK-Urt. v. 26.07.2001 - 2 S 3175/98 -, NVwZ 2002, 220).

5. Entsteht nach einer kommunalen Abfallwirtschaftssatzung die Benutzungsgebühr erst bei Vorliegen von nach § 13 Abs. 1 bis 3 KrW-/AbfG überlassungspflichtigem Abfall und nach Anmeldung eines zugelassenen Abfallbehälters durch den Überlassungspflichtigen, ist eine für ein Benutzungsverhältnis i.S.v. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 9 KAG erforderliche tatsächliche Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zu bejahen.

6. §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a KAG i.V.m. §§ 90, 93 Abs. 1 AO sind auch dann Ermächtigungsgrundlage für die satzungsmäßige Regelung von Auskunftspflichten gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die ausschließlich die für die Gebührenerhebung im Rahmen eines Benutzungsverhältnisses maßgebenden Umstände betreffen, wenn Gegenstand der Gebührenerhebung die einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassenden Abfälle sind.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 1379/00

HESSISCHER-VGH – Urteil, 9 UE 3983/96 vom 07.06.2001

Rechtsgebiete:BaufG, BauGB, GG, HBO 1993, HBO 1957, HBO 1977, HBO 1990
Schlagworte:Außenbereich, Beseitigungsanordnung, Betretungsrecht, Duldungsanordnung, Einfriedung, Genehmigungspflicht, Gesamtanlage, Gleichbehandlungsgrundsatz, Schwimmbecken
Stichwort:Betretungsrecht
Leitsatz:Eine isoliert betrachtet genehmigungsfreie bauliche Anlage kann unter dem Gesichtspunkt einer Gesamtanlage, die sie mit anderen genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen bildet, genehmigungspflichtig sein. Verschiedene baulichen Anlagen stellen eine Gesamtanlage in diesem Sinne dar, wenn sie durch dieselbe objektive Zweckbestimmung eng miteinander verbunden sind. Diese enge Verbundenheit ist bei einer der Freizeitnutzung im Außenbereich dienende Anlage, bestehend aus Gartenhaus, Einfriedung und Schwimmbecken, gegeben.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 9 UE 3983/96

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 1375/99 vom 28.11.2000

Rechtsgebiete:VwGO, KrW-/AbfG
Schlagworte:Gewerbliche Abfälle, Verwertung, Beseitigung, Allgemeine Überwachung, Betriebskontrolle, Betretungsrecht, Übermaßverbot, Erforderlichkeit
Stichwort:Betretungsrecht
Leitsatz:1. Die Wahrnehmung des Betretungsrechts der Abfallrechtsbehörde nach § 40 Abs. 2 Satz 2 KrW-/AbfG ist als schlichtes Verwaltungshandeln (Realakt) und nicht als Verwaltungsakt anzusehen.

2. Zur Frage, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Abfallrechtsbehörde das Betretungsrecht nach § 40 Abs. 2 Satz 2 KrW-/AbfG ausüben darf.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 1375/99


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