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Betretensverbot

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 S 1963/02 vom 04.10.2002

Rechtsgebiete:PolG, LVwVfG
Schlagworte:Punk-Szene, Betretensverbot, Aufenthaltsverbot, Polizeiverordnung, Allgemeinverfügung, Einzelanordnung, Verhältnismäßigkeit
Stichwort:Betretensverbot
Leitsatz:Eine auf die polizeiliche Generalklausel gestützte Allgemeinverfügung, nach der sich "Personen, die der sog. 'Punk-Szene' zuzuordnen sind", innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf einem bestimmten öffentlichen Platz nicht aufhalten dürfen, begegnet wegen ihres verallgemeinernden Inhalts und des damit verbundenen Verzichts auf eine Einzelfallprüfung mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtlichen Bedenken.

Soweit von dem genannten Personenkreis Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen, kann die Ortspolizeibehörde diesen grundsätzlich durch polizeirechtliche Einzelanordnungen, etwa befristete Betretens- und Aufenthaltsverbote entgegenwirken.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 1 S 1963/02




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