JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Betretenserlaubnis
| Rechtsgebiete: | AufenthG, VwGO |
| Schlagworte: | Abänderungsantrag, aufschiebende Wirkung, Wiederherstellung, Ausländerbehörde, Ausweisung, Sperrwirkung, Betretenserlaubnis, deutsche Auslandsvertretung, Einreisevisum |
| Stichwort: | Betretenserlaubnis |
| Leitsatz: | Die Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ist das geeignete Rechtsinstitut für einen vorübergehenden und zweckgebundenen Aufenthalt im Bundesgebiet. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 MC 260/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, EMRK, AufenthG |
| Schlagworte: | Betretenserlaubnis, Umgangsrecht |
| Stichwort: | Betretenserlaubnis |
| Leitsatz: | Von einem ausgewiesenen Ausländer, der eine Betretenserlaubnis zum Besuch seiner in Deutschland lebenden minderjährigen Kinder erstrebt, kann verlangt werden, dass zuvor eine Umgangsregelung getroffen wird, die ihm eine Kontaktaufnahme mit den Kindern gestattet. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 A 130/06 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AuslG, GG, VwGO |
| Schlagworte: | Befristung, Betretenserlaubnis, deutsches Kind, Ehe mit deutscher Staatsangehöriger, Ermessen, Familie, Nebenbestimmungen, Neubescheidung, Regelausweisung, Sperrwirkung, unbillige Härte, Verhältnismäßigkeit, Betretenserlaubnis |
| Stichwort: | Betretenserlaubnis |
| Leitsatz: | Im Rahmen der Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ist auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Kommen geeignete Nebenbestimmungen zur Verringerung des Risikos einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch eine Wiedereinreise des ausgewiesenen Ausländers in Betracht, kann eine Versagung der Betretenserlaubnis ermessensfehlerhaft sein. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 386/06 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, GG, VwGO |
| Schlagworte: | Abschiebung, Betretenserlaubnis, Sperrwirkung, Vorwegnahme der Hauptsache, Wiedereinreise |
| Stichwort: | Betretenserlaubnis |
| Leitsatz: | Die Beseitigung der Sperrwirkung des § 11 Abs. 1 S. 1, 2 AufenthG ist im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung grds. nicht erreichbar. Erfordert der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz des Art. 19 Abs. 4 GG ausnahmsweise eine Durchbrechung des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache, so sind an deren Erfolgsaussichten hohe Anforderungen zu stellen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 13 ME 362/06 | |
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