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OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 1 L 264/04 vom 23.09.2004

Rechtsgebiete:AO, ZVG
Schlagworte:Vermögensverwaltung, Beträge, laufende, Leistungen, wiederkehrende, Beträge, rückständige
Stichwort:Beträge
Leitsatz:Bei einem der Zwangsverwaltung nach dem Zwangsvollstreckungsgesetz unterliegenden Grundstück wird die persönliche Beitragspflicht durch die Zustellung an den Zwangsverwalter begründet, weil es sich bei Anschlussbeiträgen um laufende Beträge der öffentlichen Lasten handelt (a. A.: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, zu § 8 Rdnr. 56 b). Denn § 156 Abs. 1 ZVG grenzt nicht wiederkehrende Gebühren von einmaligen Beiträgen ab, sondern rückständige Beträge von solchen Verbindlichkeiten, die während der Dauer der Zwangsverwaltung begründet werden.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 1 L 264/04




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