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Beteiligungsverhältnisse an einer jüdischen juristischen Person

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 11.00 vom 26.09.2001

Rechtsgebiete:VermG, REAO
Schlagworte:Conference on Jewish Material Claims against Germany, Berechtigter, Rechtsnachfolger, jüdische juristische Person, Selbstauflösung, Verhältnis zur Unternehmensrestitution, Beteiligungsverhältnisse an einer jüdischen juristischen Person, Verfolgung von Vereinigungen, jüdischer Gewerbebetrieb, Quorum
Stichwort:Beteiligungsverhältnisse an einer jüdischen juristischen Person
Leitsatz:Fehlen bei einer Unternehmensrestitution weitere nichtjüdische geschädigte Berechtigte nach dem Vermögensgesetz, so tritt die Conference on Jewish Material Claims against Germany für die von jüdischen Berechtigten nicht geltend gemachten Ansprüche gemäß § 2 Abs. 1 Sätze 4 und 3 VermG als Rechtsnachfolger auch dann ein, wenn jüdische Anteilseigner an der aus rassischen Gründen zur Selbstauflösung gezwungenen jüdischen juristischen Person weniger als 50 v.H. der Anteile auf sich vereinigt hatten.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 11.00




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