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Beteiligungsrechte

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 KN 731/07 vom 28.05.2009

Rechtsgebiete:BNatSchG, NNatG, VwGO
Schlagworte:Antragsbefugnis, Änderungsverordnung, Beteiligungsrechte, Landschaftsschutzgebietsverordnung, Nautrschutzverein, Normenkontrollantrag, Teilaufhebung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung, Verbandsklage, Verbandsklagerecht, Verein, anerkannter Verein, materielle Rechte, subjektiv-öffentliche Rechte, subjektive Rechte
Stichwort:Beteiligungsrechte
Leitsatz:1. Einem nach § 60 Abs. 1 NNatG anerkannten Verein stehen in Bezug auf die Teilaufhebung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung keine über die Beteiligungsrechte nach § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG und § 60 a Nr. 1 NNatG hinausgehenden subjektiv-öffentlichen Rechte zu, weil ihm weder das Bundesnaturschutzgesetz noch das Niedersächsische Naturschutzgesetz oder andere gesetzliche Vorschriften derartige Rechte einräumen.

2. Das Bundesnaturschutzgesetz und das Niedersächsische Naturschutzgesetz eröffnen einem anerkannten Verein auch nicht die Möglichkeit, einen Normenkontrollantrag zu stellen, ohne eine Verletzung eigener Rechte geltend machen zu müssen.

3. Der Normenkontrollantrag eines anerkannten Vereins gegen eine Verordnung über die Teilaufhebung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung ist daher mangels Antragsbefugnis unzulässig, wenn der Verein nicht geltend machen kann, in seinen o. g. Beteiligungsrechten verletzt zu sein.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 KN 731/07



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 275/07 vom 17.12.2007

Rechtsgebiete:LSA-KAG
Schlagworte:Beteiligungsrechte, Schlechterstellungsverbot, Unterrichtungspflicht
Stichwort:Beteiligungsrechte
Leitsatz:Zur Anwendbarkeit der Beteiligungsrechte der Beitragspflichtigen nach § 6d Abs. 1 KAG LSA bei der Festsetzung von Grundstücksanschlusskosten.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 275/07

LAG-KOELN – Beschluss, 9 Ta 104/07 vom 04.06.2007

Rechtsgebiete:RVG
Schlagworte:Streitwert, Beschlussverfahren, Beteiligungsrechte
Stichwort:Beteiligungsrechte
Leitsatz:1. Macht der Betriebsrat in einem Beschlussverfahren mehrere Unterlassungsansprüche geltend, mit denen die Sicherung verschiedener Mitbestimmungsrechte erreicht werden soll, so ist jeder Unterlassungsanspruch mit dem Ausgangswert nach § 23 Abs. 3 S. 2 RVG (EUR 4.000,00) zu bewerten, sofern keine besonderen Verfahrensumstände vorliegen, die eine höhere oder niedrigere Bewertung erfordern können.

2. Im Beschlussverfahren führt eine Antragshäufung in aller Regel zu einer Streitwertaddition, es sei denn, dass sich der eine Antrag nur als rechtliche oder natürliche Folge aus dem anderen darstellt oder beide Anträge im wesentlichen denselben Gegenstand haben (Anschluss an LAG Köln, Beschluss vom 7. November 1997 - 8 Ta 283/97 -).
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 Ta 104/07

LAG-MUENCHEN – Beschluss, 6 TaBV 19/02 vom 11.02.2003

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Eingruppierung, Umgruppierung, Beteiligungsrechte
Stichwort:Beteiligungsrechte
Leitsatz:Der Betriebsrat hat auch bei der Umgruppierung sogenannter Tarifkräfte in den sogenannten AT (außertariflichen)-Bereich ein Beteiligungsrecht nach § 99 BetrVG
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 6 TaBV 19/02


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