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Beteiligungspflicht

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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 6 B 1133/08 vom 01.10.2008

Rechtsgebiete:IFG, VwGO
Schlagworte:Beteiligung, Beteiligungspflicht, Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, Dritte, einstweilige Anordnung, Informationsfreiheitsgesetz, Informationszugang, Möglichkeit der Rechtsbetroffenheit, verfahrensrechtliche Rechtsposition
Stichwort:Beteiligungspflicht
Leitsatz:Der Wortlaut des § 8 Abs. 1 IFG macht die Pflicht der Behörde zur Beteiligung eines Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, ausdrücklich nur davon abhängig, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann.

Erforderlich und ausreichend für die Auslösung der Beteiligungspflicht ist damit die konkrete, nicht nur abstrakte Möglichkeit der Rechtsbetroffenheit.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 B 1133/08




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