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Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 25.01 vom 28.11.2002

Rechtsgebiete:VwGO, BRRG
Schlagworte:Urteil, nicht mit Gründen versehenes -, Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden, gesetzliche Prozessstandschaft, materielle Rechtskraft, Bindung einer in demselben Verwaltungsstreitverfahren ergangenen rechtskräftig gewordenen Entscheidung.
Stichwort:Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden
Leitsatz:Ein Urteil ist auch dann nicht mit Gründen versehen im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO, wenn die Begründung nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind, weil die angeführten Gründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie völlig unzureichend sind.

Die materielle Rechtskraft einer vorgreiflichen Entscheidung bindet auch dann, wenn sie in demselben Verwaltungsstreitverfahren eingetreten ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 25.01




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