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Beteiligung des Personalrats

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 2 AZR 98/07 vom 27.11.2008

Rechtsgebiete:KSchG, PersVG Bbg
Schlagworte:Verdachtskündigung, Beteiligung des Personalrats
Stichwort:Beteiligung des Personalrats
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 98/07



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 8.07 vom 18.09.2008

Rechtsgebiete:GG, LBG, StPG, BlnPersVG
Schlagworte:Abstrakt-funktionelles Amt, Amt im statusrechtlichen Sinne, amtsangemessene Beschäftigung, Beteiligung des Personalrats, dauernde Trennung von Amt und Funktion, dienstliches Bedürfnis, Dienstposten, funktionelles Amt, Funktionsamt im abstrakten und im konkreten Sinne, hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, Leiharbeitnehmer, Personalrat, Personalüberhang, Personalüberhangkräfte, Stellenpool, Stellenpoolgesetz, Versetzung, Zentrales Personalüberhangmanagement, Zuordnung zum Personalüberhang
Stichwort:Beteiligung des Personalrats
Leitsatz:Die Versetzung Berliner Beamter zu einem Zentralen Personalüberhangmanagement (Stellenpool) ohne gleichzeitige Verleihung eines Funktionsamts verstößt gegen den Kernbereich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums.

Ohne Kenntnis der Gründe für die Zuordnung des Beamten zum Personalüberhang kann der Personalrat sein Mitwirkungsrecht bei der Versetzung des Beamten zum Stellenpool nicht ordnungsgemäß ausüben.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 8.07

BAG – Urteil, 2 AZR 57/05 vom 02.02.2006

Rechtsgebiete:BGB, PersVG Berlin, SGB IX
Schlagworte:Außerordentliche Kündigung, Kündigungserklärungsfrist, Beteiligung des Personalrats
Stichwort:Beteiligung des Personalrats
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 57/05

LAG-BERLIN – Urteil, 3 Sa 2534/04 vom 24.05.2005

Rechtsgebiete:ZPO, BAT, PersVG Bln, StPG vom 09.12.2003, Abschnitt II der Verwaltungsreform- und Beschäftigungssicherungsvereinbarung vom StPG vom 09.12.2003
Schlagworte:Versetzung zum Stellenpool, Beteiligung des Personalrats, Feststellungsinteresse nach § 256 ZPO
Stichwort:Beteiligung des Personalrats
Leitsatz:1. Gegen eine Versetzung einer angestellten Personalüberhangskraft des Landes Berlin auf der Grundlage des § 12 BAT, § 1 Abs. 2 StPG in den Stellenpool (ZeP) bestehen grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken.

2. Aus einer nach § 84 Abs. 1 PersVG Bln im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens gegenüber dem Personalrat der bisherigen Dienststelle an sich gebotenen, aber unterlassenen Erörterung mit dem Personalrat kann der betroffene Angestellte jedenfalls dann keine Unwirksamkeit der personellen Maßnahme herleiten, wenn der Personalrat dies nicht bei seiner (schriftlichen) Stellungnahme ausdrücklich rügt.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 3 Sa 2534/04


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