JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Beteiligung der öffentlichen Hand an "ihren" Verbänden
| Rechtsgebiete: | BeamtVG |
| Schlagworte: | Beamtenversorgung, Ruhensberechnung, Emeritenbezüge, Doppelbelastung öffentlicher Mittel, Beschäftigung im öffentlichen Dienst, Verwendungseinkommen, Verband, öffentlich-rechtliche Korporationen, Beteiligung der öffentlichen Hand an "ihren" Verbänden, Beherrschung des Verbandes, rechtsfähige Zusammenschlüsse, erwerbswirtschaftliche Betätigung, Verein, finanzielle Ausstattung des Verbandes, Kompetenzverteilung im Verband, Beteiligung Privater, Drittmittel, Fremdfinanzierungsanteil, Mitgliedschaft im Verband, personelle und finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand, Treuhänder, Möglichkeit des Mittelaustauschs, Projektförderung |
| Stichwort: | Beteiligung der öffentlichen Hand an "ihren" Verbänden |
| Leitsatz: | Verband im Sinne des § 53 Abs. 8 Satz 1 und 2 BeamtVG ist ein rechtsfähiger Zusammenschluss, der von öffentlich-rechtlichen Rechtsträgern beherrscht wird. Eine Beherrschung kann gegeben sein, wenn die Rechtsträger den Zusammenschluss umfassend finanzieren und ein |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 32.06 | |
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