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Beteiligtenfähigkeit

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 3 BS 447/07 vom 17.06.2009

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Beteiligtenfähigkeit
Stichwort:Beteiligtenfähigkeit
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 3 BS 447/07



BSG – Urteil, B 8 SO 23/07 R vom 28.10.2008

Rechtsgebiete:SGB V, SGB XII, SGB IX, SGG, SGB I, BGB, AG-SGB XII, AG-SGG, LKreisO NW
Schlagworte:Sozialhilfe - Aufwendungsersatz für Krankenbehandlungskosten einer Krankenkasse - Erstattungsanspruch des örtlichen gegenüber dem überörtlichen Sozialhilfeträger - notwendige Beiladung - Beteiligtenfähigkeit - Prozesszinsen - Revisibilität von Landesrecht - Zurückverweisung wegen Untunlichkeit der Entscheidung
Stichwort:Beteiligtenfähigkeit
Leitsatz:Der Sozialhilfeträger, der der Krankenkasse deren Aufwendungen der Krankenbehandlung für einen Sozialhilfeempfänger in der Meinung ersetzt hat, eine eigene Schuld zu erfüllen, besitzt keinen Erstattungsanspruch nach bundesrechtlichen Normen gegen einen anderen Sozialhilfeträger, den er für zuständig hält.
Volltext: BSG - Urteil, B 8 SO 23/07 R

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 3 S 2016/07 vom 09.01.2008

Rechtsgebiete:WEG, VwGO, LBO
Schlagworte:Wohnungseigentümergemeinschaft, Beteiligtenfähigkeit, Beschwerdebegründung, Materielle Präklusion, Baulast, Stellplatzzufahrt
Stichwort:Beteiligtenfähigkeit
Leitsatz:Der mit der materiellen Präklusion nach § 55 Abs. 2 Satz 2 LBO einhergehende Verlust des materiellen Abwehrrechts erfordert auch im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG die exakte Einhaltung der zur materiellen Präklusion führenden Verfahrensvorgaben. Hieran fehlt es, wenn die der Angrenzerbenachrichtigung beigefügte Belehrung für den Beginn der Einwendungsfrist entgegen § 55 Abs. 2 Satz 1 LBO auf den "Zugang" der Angrenzerbenachrichtigung abstellt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 3 S 2016/07

BSG – Urteil, B 7b AS 10/06 R vom 07.11.2006

Rechtsgebiete:SGB II, WoGG, SGB XII, SGB X, SGG, BGB
Schlagworte:Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten, Beginn der Übergangsfrist nach § 22 Abs 1 S 2 SGB II, Information über die Angemessenheitsgrenze durch den Sozialhilfeträger, Feststellung der Erwerbsfähigkeit, Leistungspflicht des Grundsicherungsträgers nach § 44a S 3 SGB II, Arbeitsgemeinschaft, Beteiligtenfähigkeit, Folgebescheid
Stichwort:Beteiligtenfähigkeit
Leitsatz:1. Die Übernahme der tatsächlichen Unterkunftskosten im Rahmen der Gewährung von Arbeitslosengeld II setzt regelmäßig voraus, dass der Leistungsempfänger über die maßgebliche Miethöhe informiert worden ist; insoweit genügt die Information durch den Sozialhilfeträger vor dem 1.1.2005 im Rahmen des Sozialhilfeverfahrens.

2. Der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist auch dann zur Zahlung von Arbeitslosengeld II verpflichtet, wenn er zwar vom Fehlen der Erwerbsfähigkeit ausgeht, aber keine Abstimmung mit dem zuständigen Sozialhilfeträger über das Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit herbeigeführt hat.
Volltext: BSG - Urteil, B 7b AS 10/06 R


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