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Betäubungsmittelabhängiger

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OLG-HAMM – Urteil, 3 Ss 106/08 vom 22.04.2008

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Erörterungsmangel, Betäubungsmittelabhängiger
Stichwort:Betäubungsmittelabhängiger
Leitsatz:Eine Abhängigkeit von Betäubungsmitteln führt für sich allein noch nicht zu einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit. Vielmehr sind nach der Rechtsprechung solche Folgen bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise in folgenden Fallgruppen möglich, nämlich wenn:

- langjähriger Betäubungsmittelkonsum zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat,

- der Täter unter starken Entzugserscheinungen zum Tatzeitpunkt gelitten hat und dadurch getrieben wurde, sich mittels einer Straftat Mittel für den Drogenerwerb zu verschaffen,

- das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt wurde oder

- bei Heroin- oder Cracksucht der Täter von der Angst vor Entzugserscheinungen, die der Täter schon als äußerst unangenehm erlebt hat und die er als nahe bevorstehend einschätzt, bei der Tat getrieben wurde.
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 3 Ss 106/08




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