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Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften

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BAG – Urteil, 1 AZR 657/03 vom 25.01.2005

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften
Stichwort:Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften
Leitsatz:Eine Polizeigewerkschaft darf in Dienstgebäuden der Polizei keine Unterschriftenlisten auslegen, mit denen beim Publikum um Unterstützung der Forderung nach einer Vermehrung der Planstellen für Polizeibeamte geworben wird. Die durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistete Betätigungsfreiheit der Koalitionen muss insoweit gegenüber dem durch Art. 20 Abs. 3 GG garantierten Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten.
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 657/03




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