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Besuche in der Justizvollzugsanstalt

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. IX 56/06 vom 01.06.2006

Rechtsgebiete:RVG
Schlagworte:Besonderer Umfang, Besuche in der Justizvollzugsanstalt, Berücksichtigung, Abgeltungsbereich
Stichwort:Besuche in der Justizvollzugsanstalt
Leitsatz:Die vom Senat unter Geltung der BRAGO ausgestellten Grundsätze zur Berücksichtigung von vom Pflichtverteidiger erbrachter Besuche des Mandanten in der Justizvollzugsanstalt bei der Bewilligung gelten unter Geltung des RVG fort.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 (s) Sbd. IX 56/06



OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. VIII - 188/05 vom 12.09.2005

Rechtsgebiete:RVG
Schlagworte:Pauschgebühr, verfahrensabschnittsweise Gewährung, Pauschgebühr für das Vorverfahren, Besuche in der Justizvollzugsanstalt
Stichwort:Besuche in der Justizvollzugsanstalt
Leitsatz:Die Gewährung einer Pauschvergütung für das Vorverfahren kann angezeigt sein, wenn für mehrere Besuche des Angeklagten in der Haftanstalt ein Zeitaufwand von etwa sechszehn Stunden erforderlich gewesen ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 (s) Sbd. VIII - 188/05

OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. 6-100/01 vom 28.06.2001

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Pauschvergütung, besonders umfangreiches Verfahren, Begründung des Pauschvergütungsantrags, Besuche in der Justizvollzugsanstalt, Anforderungen an die Begründung
Stichwort:Besuche in der Justizvollzugsanstalt
Leitsatz:Leitsatz

Die Anforderungen an den Vortrag des Pflichtverteidigers zur Begründung eines Pauschvergütungsantrags dürfen nicht überspannt werden. Er ist jedenfalls dann ausreichend begründet, wenn sich aufgrund der von dem Pflichtverteidiger gemachten Angaben der für den ehemaligen Angeklagten erbrachte Zeitaufwand, z.B. für Besuche in der Justizvollzugsanstalt, ermitteln bzw. ableiten lässt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 (s) Sbd. 6-100/01

OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. 6 - 202/2000 vom 28.11.2000

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Gewährung einer Pauschvergütung, Besuche in der Justizvollzugsanstalt, Überprüfung der Berechtigung der Anzahl der Besuche, schwierige Schwurgerichtssache, besonders umfangreiches Verfahren
Stichwort:Besuche in der Justizvollzugsanstalt
Leitsatz:Leitsatz:

Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des OLG nachträglich im Verfahren über die Gewährung einer Pauschvergütung die Berechtigung vom vom Pflichtverteidiger während des Verfahrens als notwendig und erforderlich angesehener Besuche in der Justizvollzugsanstalt zu überprüfen. Etwas anderes kann ggf. dann gelten, wenn ersichtlich von einem Missbrauch der Verteidigerrechte auszugehen ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 (s) Sbd. 6 - 202/2000


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