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OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 1852/09 vom 09.07.2009

Rechtsgebiete:UWG 2008, UWG 2004
Schlagworte:Besuch durch Inkasso-Team
Stichwort:Besuch durch Inkasso-Team
Leitsatz:1. Für nach Ablauf der Frist für die Umsetzung der UGP-Richtlinie am 12. Dezember 2007 vorgenommene Handlungen ist der Begriff der Wettbewerbshandlung in § 2 Nr. 1 und § 4 Nr. 1 UWG 2004 dahin auszulegen, dass er auch Maßnahmen zur Durchsetzung vertraglicher Ansprüche erfasst.

2. Die Ankündigung des Besuchs eines auf Inkasso spezialisierten Mitarbeiter-Teams kann gemäß § 4 Nr. 1 UWG unlauter sein.

3. Bei mehrdeutigen Aussagen genügt es zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs, wenn nur eine von mehreren nicht fern liegenden Deutungsvarianten die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 1852/09




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