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JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Regelungen über den Natur- und Landschaftsschutz. 

Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Regelungen über den Natur- und Landschaftsschutz.

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 BN 2.99 vom 17.01.2000

Rechtsgebiete:GG, VwGO
Schlagworte:Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Regelungen über den Natur- und Landschaftsschutz.
Stichwort:Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Regelungen über den Natur- und Landschaftsschutz.
Leitsatz:Leitsatz:

Regelungen des Naturschutzes, die die Nutzung von Grundstücken aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes beschränken, sind keine Enteignungen im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG, sondern Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG. Als unzumutbare Beschränkung der Eigentümerbefugnisse erweisen sich die Bestimmungen nur dann, wenn nicht genügend Raum mehr für einen privatnützigen Gebrauch des Eigentums oder für eine Verfügung über den Eigentumsgegenstand verbleibt oder wenn eine Nutzung, die bisher ausgeübt worden ist oder die sich nach Lage der Dinge objektiv anbietet, ohne jeglichen Ausgleich unterbunden wird (wie Beschluß vom 18. Juli 1997 - BVerwG 4 BN 5.97 - Buchholz 406.401 § 13 BNatSchG Nr. 3).

Beschluß des 6. Senats vom 17. Januar 2000 - BVerwG 6 BN 2.99 -

I. OVG Lüneburg vom 04.03.1999 - Az.: OVG 3 K 3851/94 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 BN 2.99




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