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Bestimmung des zuständigen Gerichts in Handelsregistersachen bei Sitzverlegung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 52/01 vom 25.04.2001

Rechtsgebiete:FGG, KostO
Schlagworte:Bestimmung des zuständigen Gerichts in Handelsregistersachen bei Sitzverlegung
Stichwort:Bestimmung des zuständigen Gerichts in Handelsregistersachen bei Sitzverlegung
Leitsatz:Für Erinnerungen gegen Kostenrechnungen bleibt das rechnungsstellende Registergericht selbst dann zuständig, sofern die Akten wegen eines neuen Firmensitzes an ein anderes Amtsgericht abgegeben werden mussten.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 52/01




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