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Bestimmung des zuständigen Gerichts

Entscheidungen der Gerichte




OLG-MUENCHEN – Beschluss, 31 AR 90/09 vom 31.03.2009

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Isolierte Drittwiderklage, Bestimmung des zuständigen Gerichts
Stichwort:Bestimmung des zuständigen Gerichts
Leitsatz:Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine isolierte Drittwiderklage zulässig ist, hierfür aber beim Gericht der Klage keine Zuständigkeit begründet ist, kann vom übergeordneten Gericht in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ein gemeinsam zuständiges Gericht bestimmt werden (Folge aus BGH v. 18.6.2008, V ZR 114/07 und BGH vom 24.6.2008, X ARZ 69/08).
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 31 AR 90/09



BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 AV 1.08 vom 15.04.2008

Rechtsgebiete:VwGO, GVG, BauGB
Schlagworte:Bestimmung des zuständigen Gerichts, Rechtsweg, Verwaltungsgericht, Zivilgericht, Landgericht, Kammer für Baulandsachen, Zuständigkeit, rechtswegübergreifender negativer Kompetenzkonflikt, Enteignung, Straßenbau, Wiederherstellung, Wegeverbindung, Kompetenzerweiterung, Sachzusammenhang
Stichwort:Bestimmung des zuständigen Gerichts
Leitsatz:1. Bei einem negativen rechtswegübergreifenden Kompetenzkonflikt bestimmt dasjenige oberste Bundesgericht, das einem der beteiligten Gerichte übergeordnet ist und zuerst angerufen wird, das zuständige Gericht (stRspr).

2. Ein Verweisungsbeschluss, mit dem das Verwaltungsgericht - neben anderen gegen einen Enteignungsbeschluss gerichteten Anträgen eines Enteignungsbetroffenen - auch dessen weiteres Begehren auf Wiederherstellung eines Fahrweges und Anbindung eines Fußweges wegen des nahen rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhangs mit dem Enteignungsverfahren gemäß § 217 Abs. 1 Satz 3 BauGB an das Landgericht (Kammer für Baulandsachen) verweist, entfaltet Bindungswirkung gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 AV 1.08

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 1 SHa 3/07 vom 08.10.2007

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG, GVG
Schlagworte:Örtliche Zuständigkeit, Bestimmung des zuständigen Gerichts, Antrag einer beklagten Partei, Wahlrecht, Ausübung
Stichwort:Bestimmung des zuständigen Gerichts
Leitsatz:1) Den Antrag auf Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann nur die klagende Partei stellen, nicht eine beklagte Partei (in Anschluss an BGH Beschluss vom 09.10.1986 - 1 ARZ 487/86 - NJW 1986, 439)

2) Bei dem Antrag ist anzugeben, welches Gericht als örtlich zuständig bestimmt werden soll.

3) Der Antrag ist unzulässig, wenn ein besonderer Wahlgerichtstand - hier der des Erfüllungsortes gemäß § 29 ZPO - besteht und das Wahlrecht durch Klageerhebung zu diesem Gericht ausgeübt worden ist.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 1 SHa 3/07

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 3 SHa 4/07 vom 06.06.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Bestimmung des zuständigen Gerichts
Stichwort:Bestimmung des zuständigen Gerichts
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 3 SHa 4/07


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