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Bestimmung des stückbezogenen Tabaksteueranteils

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, VII B 251/07 vom 20.06.2008

Rechtsgebiete:TabStG, RL 95/59/EG
Schlagworte:Besteuerung von überlangen Zigaretten - Bestimmung des stückbezogenen Tabaksteueranteils
Stichwort:Bestimmung des stückbezogenen Tabaksteueranteils
Leitsatz:Für die Bestimmung des stückbezogenen Steueranteils einer überlangen Zigarette gemäß § 4 Abs. 2 TabStG ist ausschließlich die Länge des jeweiligen Tabakstrangs maßgebend. Die Vorstellungen oder Empfehlungen des Herstellers hinsichtlich der vom Verbraucher vorzunehmenden Zerteilung des Tabakstrangs in einzelne rauchbare Abschnitte sind unbeachtlich.
Volltext: BFH - Beschluss, VII B 251/07




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