JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bestimmung des Streitwertes
| Rechtsgebiete: | GKG, ZPO |
| Schlagworte: | Bestimmung des Streitwertes |
| Stichwort: | Bestimmung des Streitwertes |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Ist im Revisionsverfahren über Unterlassungsansprüche aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu entscheiden, muß grundsätzlich der Wert des Streitgegenstandes nach § 12 Abs. 2 GKG unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles ausgehend von der gesetzlichen Wertfestsetzung in § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG bestimmt werden. 2. Für die Festsetzung eines höheren Wertes nach § 3 ZPO ist erforderlich, daß mit dem Rechtsschutzbegehren auch höher zu bewertende wirtschaftliche Interessen verfolgt werden. Aktenzeichen: 9 AZR 61/96 Bundesarbeitsgericht 9. Senat Beschluß vom 02. März 1998 - 9 AZR 61/96 - |
| Volltext: BAG - Beschluss, 9 AZR 61/96 (A) | |
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