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Bestimmung des Saldierungsrahmens

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BFH – Urteil, II R 24/05 vom 09.08.2006

Rechtsgebiete:AO 1977
Schlagworte:Saldierung materieller Fehler auch bei Teilverjährung, Bestimmung des Saldierungsrahmens, Feststellungsverfahren bei doppelstöckigen Personengesellschaften, Wiederaufleben einer bereits abgelaufenen Feststellungsfrist
Stichwort:Bestimmung des Saldierungsrahmens
Leitsatz:1. Ein saldierungsfähiger materieller Fehler i.S. des § 177 Abs. 3 AO 1977 ist auch dann gegeben, wenn das FA einen Grundlagenbescheid nicht rechtzeitig ausgewertet hat und daher durch die Vorschriften über die Festsetzungsverjährung an einer Auswertung gehindert ist.

2. Zur Ermittlung des Umfangs des Saldierungsrahmens i.S. des § 177 AO 1977 ist nicht allein auf den zu erlassenden Änderungsbescheid abzustellen. Vielmehr sind auch alle Änderungen heranzuziehen, die aufgrund der Anwendung selbständiger Korrekturvorschriften zugunsten und zulasten des Steuerpflichtigen in denjenigen Bescheiden vorgenommen worden sind, die dem zu erlassenden Änderungsbescheid vorangegangen, aber nicht formell bestandskräftig geworden sind.
Volltext: BFH - Urteil, II R 24/05




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