JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bestimmung des Leistungsorts bei einer "bankmäßigen Vermögensverwaltung"
| Rechtsgebiete: | UStG 1980/1991, Richtlinie 77/388/EWG |
| Schlagworte: | Bestimmung des Leistungsorts bei einer "bankmäßigen Vermögensverwaltung", § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG befreit auch Leistungen eines außenstehenden Verwalters |
| Stichwort: | Bestimmung des Leistungsorts bei einer "bankmäßigen Vermögensverwaltung" |
| Leitsatz: | 1. Die Regelung über den Leistungsort in § 3a Abs. 4 UStG umfasst, anders als die gemeinschaftsrechtliche Regelung in Art. 9 Abs. 2 Buchst. e der Richtlinie 77/388/EWG, nicht alle Bank- und Finanzumsätze. 2. Die "bankmäßige Vermögensverwaltung" im Sinne einer Verwaltung von aus Wertpapieren und Termingeldern bestehenden Vermögen nach eigenem Ermessen wird entweder vom Begriff der Bank- und Finanzumsätze i.S. des Art. 9 Abs. 2 Buchst. e fünfter Gedankenstrich der Richtlinie 77/388/EWG umfasst oder fällt als Leistung von Beratern u.a. unter die Regelung in Art. 9 Abs. 2 Buchst. e dritter Gedankenstrich der Richtlinie 77/388/EWG. 3. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG kommt nicht nur für Leistungen der Kapitalanlagegesellschaft selbst in Betracht, sondern bei richtlinienkonformer Auslegung auch für Leistungen eines außenstehenden Verwalters. |
| Volltext: BFH - Urteil, V R 22/04 | |
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