JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bestimmung des Geschäftswerts bei Veräußerung einer Kommanditbeteiligung
| Rechtsgebiete: | GG, KostO |
| Schlagworte: | Notarkostenbeschwerde, Bestimmung des Geschäftswerts bei Veräußerung einer Kommanditbeteiligung |
| Stichwort: | Bestimmung des Geschäftswerts bei Veräußerung einer Kommanditbeteiligung |
| Leitsatz: | 1. Im Notarkostenbeschwerdeverfahren hat das Landgericht alle als Kostenschuldner in Betracht kommenden Personen am Beschwerdeverfahren zu beteiligen. 2. Die Stellungnahme der vorgesetzten Dienstbehörde des Notars gemäß § 156 Abs. 1 Satz 2 KostO ist allen Beteiligten mitzuteilen. 3. Wird der Anteil eines Kommanditisten am Gesellschaftsvermögen veräußert, ist bei der Bestimmung des Geschäftswerts vom Aktivvermögen der Gesellschaft auszugehen; hiervon dürfen die Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft nicht abgezogen werden. |
| Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 96/01 | |
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