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Bestimmung des Betriebes i.S.d. § 7.2.2 BRTV nach Betriebsteilübergang

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN – Urteil, 17 Sa 2175/03 vom 21.01.2004

Rechtsgebiete:BGB, BRTV
Schlagworte:Bestimmung des Betriebes i.S.d. § 7.2.2 BRTV nach Betriebsteilübergang
Stichwort:Bestimmung des Betriebes i.S.d. § 7.2.2 BRTV nach Betriebsteilübergang
Leitsatz:Findet der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) auf das Arbeits- verhältnis nach einem Betriebsteilübergang erstmals Anwendung, ohne dass eine vertragliche Vereinbarung der Parteien über den Betrieb i.S.d. § 7.2.2 BRTV vorliegt, ist dieser Betrieb nach dem Gegenstand des Betriebsteilübergangs zu bestimmen. Stellt der übernommene Betriebsteil für den Erwerber lediglich eine Arbeitsstelle i.S.d. § 7.2.2 Satz 2 BRTV dar, gilt daher die nach Kilometern nächstgelegene Vertretung des Erwerbers als Betrieb.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 17 Sa 2175/03




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