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Bestimmung der Schädlichkeitsgrenze von Lärmimmissionen

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 22 B 05.1683 vom 31.03.2006

Rechtsgebiete:BImSchG, BGB, BayGO, BayBO
Schlagworte:Öffentlich-rechtlicher Immissionsabwehranspruch, kommunale Musikschule, kommunales Jugendhaus, nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmeter Parkplatz mit 12 Stellplätzen, Vereinbarung betreffend die Erteilung baunachbarrechtlicher Zustimmungen, Bestimmung der Schädlichkeitsgrenze von Lärmimmissionen, Vorprägung des Gebiets durch Existenz und Nutzung kommunaler Einrichtungen, soziale Adäquanz von Lärmimmissionen, Weisungen der Anlagenbetreiberin an den Leiter der Einrichtung zum Schutz der Nachbarschaft, Zumutbarkeit der Hinnahme von Verstößen gegen derartige Weisungen in seltenen Fällen, Zurechenbarkeit von Fehlverhalten von Benutzern der Anlage für die Anlagenbetreiberin
Stichwort:Bestimmung der Schädlichkeitsgrenze von Lärmimmissionen
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 22 B 05.1683




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