JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bestimmtheitsgebot
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, GO |
| Schlagworte: | Normenkontrollantrag gegen außer Kraft getretene Veränderungssperre, Feststellungsinteresse, Bekanntmachung der Veränderungssperre vor Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan, Behebung des Fehlers durch erneute Bekanntmachung der Veränderungssperre, rückwirkendes Inkraftsetzen ohne erneuten Beschluss des Gemeinderats, Widerspruch zwischen Inkrafttretensregelung in der Veränderungssperre und dem rückwirkenden Inkraftsetzen (verneint), Konkretisierung der Planungsabsicht, Berücksichtigung der Vorgeschichte des Aufstellungsbeschlusses |
| Stichwort: | Bestimmtheitsgebot |
| Leitsatz: | Die (nur deklaratorische) Inkrafttretensregelung in einer zunächst fehlerhaft vor Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses bekannt gemachten Veränderungssperre, der zufolge die Veränderungssperre mit der Bekanntmachung in Kraft tritt, muss nicht geändert werden, um eine erneute Bekanntmachung der Veränderungssperre mit einem auf den Tag nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses rückwirkenden Inkrafttreten zu ermöglichen (im Anschluss an BVerwG vom 10.8.2000 NVwZ 2001, 203 = BRS 63 Nr. 42 und BayVGH vom 28.9.2000 VGH n.F. 2001, 3 = NVwZ-RR 2001, 117 = BayVBl 2001, 210). |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 08.2636 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, GO |
| Schlagworte: | Normenkontrollantrag gegen eine nach Rechtshängigkeit außer Kraft getretene Veränderungssperre, Feststellungsinteresse, "ad-hoc-Aufnahme" eines Antrags in die Tagesordnung, ordnungsgemäße Ladung des Stadtrats, Öffentlichkeitsbeteiligung, sicherungsfähige Planung, Verhinderungsplanung (verneint), Realisierbarkeit des Planungsziels |
| Stichwort: | Bestimmtheitsgebot |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 04.3145 | |
| Rechtsgebiete: | MTV, BGB, HGB, GG |
| Schlagworte: | Ausschlussfrist, Versicherungsgewerbe |
| Stichwort: | Bestimmtheitsgebot |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 390/08 | |
| Rechtsgebiete: | RGebStV, GG |
| Schlagworte: | Aufwand, Bereithalten, Bestimmtheit, Bestimmtheitsgebot, Computer, Eingriff, Empfang, Finanzierung, Flucht, Gebühr, Gebührenmoratorium, Gebührenpflicht, Gebührenrecht, Gesetzgebungskompetenz, Gerät, Gleichheit, Hörfunk, Information, Informationsfreiheit, Informationsquelle, Internet, Internetzugang, Konvergenz, milderes Mittel, Mittel, multifunktional, neuartig, Nutzung, öffentlich-rechtlich, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Personal Computer, PC, privat, Radio, Rechner, Rundfunk, Rundfunkempfang, Rundfunkempfangsgerät, Rundfunkfreiheit, Rundfunkgebühr, Rundfunkgebührenpflicht, Rundfunkgebührenrecht, Rundfunkgebührenstaatsvertrag, Rundfunkprogramm, Rundfunkteilnehmer, ungehindert, unentgeltlich, verfassungsrechtlich, Verfassungsrecht, verhältnismäßig, Verhältnismäßigkeit, Vollzugsdefizit, Zugang, zum Empfang bereithalten |
| Stichwort: | Bestimmtheitsgebot |
| Leitsatz: | 1. Ein Rechner (Personal Computer - PC - ) mit Internetzugang ist ein Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. 2. Ein Rechtsanwalt, der einen Rechner mit Internetzugang in seiner Kanzlei einsetzt, hält ein Rundfunkempfangsgerät jedenfalls dann zum Empfang bereit, wenn er kein anderes herkömmliches Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält. 3. Die Rundfunkgebührenpflicht für das Bereithalten eines solchen Rechners zum Rundfunkempfang begegnet in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10959/08.OVG | |
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