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Bestimmtheit des Klageantrages

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BAG – Urteil, 9 AZR 215/01 vom 01.10.2002

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, MTV
Schlagworte:Bestimmtheit des Klageantrages, Tarifliche Ausschlußfrist
Stichwort:Bestimmtheit des Klageantrages
Leitsatz:1. Ein Klageantrag, mit dem Zinsen in Höhe bestimmter "Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank" gefordert werden, ist - auch für die Vergangenheit - bestimmt genug.

2. Hat der Arbeitgeber einen tarifvertraglich vorgesehenen Vorschuß auf das Urlaubsgeld gezahlt, entsteht jedenfalls nach dem Recht der ungerechtfertigten Bereicherung ein Rückzahlungsanspruch, wenn die Entstehung des Urlaubsgeldanspruchs von der Urlaubsgewährung abhängig ist und der Urlaubsanspruch wegen einer ununterbrochenen Erkrankung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf des Übertragungszeitraums untergeht.

3. Dieser Anspruch unterliegt einer tariflichen Ausschlußfrist, innerhalb der "tarifliche Ansprüche" geltend zu machen sind.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 215/01




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