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BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 20.02 vom 03.12.2003

Rechtsgebiete:GG, TKG, VwVfG
Schlagworte:Telekommunikation, "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen, Verpflichtung zur Abgabe eines nachfragegerechten Vertragsangebots, Bestimmtheit der Verpflichtung, Voraussetzungen des Zugangsanspruchs nach § 33 Abs. 1 Satz 1 TKG, "wesentliche" Leistung, Berufsausübungsfreiheit, Eigentumsfreiheit
Stichwort:Bestimmtheit der Verpflichtung
Leitsatz:Der Zugangsanspruch nach § 33 Abs. 1 TKG umfasst auch solche Leistungen des marktbeherrschenden Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit, die sein Wettbewerber lediglich zum Zwecke des Wiederverkaufs an seine Endkunden in Anspruch nimmt (sog. "Resale", hier von Teilnehmeranschlüssen sowie von Orts- und Cityverbindungen).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 20.02




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