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bestimmt sich die Verpflichtung der unterliegenden Partei

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN – Beschluss, 17 Ta (Kost) 6066/03 vom 17.09.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Sind nicht alle obsiegenden Streitgenossen zum Vorsteuerabzug berechtigt, bestimmt sich die Verpflichtung der unterliegenden Partei, die auf die Vergütung des Prozessbevollmächtigten der Streitgenossen anfallende Umsatzsteuer zu erstatten, nach dem Innenverhältnis der Streitgenossen
Stichwort:bestimmt sich die Verpflichtung der unterliegenden Partei
Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 17 Ta (Kost) 6066/03




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