JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > bestimmt sich die Verpflichtung der unterliegenden Partei
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Sind nicht alle obsiegenden Streitgenossen zum Vorsteuerabzug berechtigt, bestimmt sich die Verpflichtung der unterliegenden Partei, die auf die Vergütung des Prozessbevollmächtigten der Streitgenossen anfallende Umsatzsteuer zu erstatten, nach dem Innenverhältnis der Streitgenossen |
| Stichwort: | bestimmt sich die Verpflichtung der unterliegenden Partei |
| Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 17 Ta (Kost) 6066/03 | |
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