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Besteuerung der teils mit dem einen und teils mit dem anderen Ehegatten verwandten Schlusserben bei Berliner Testament

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BFH – Urteil, II R 23/06 vom 27.08.2008

Rechtsgebiete:ErbStG, BGB
Schlagworte:Besteuerung der teils mit dem einen und teils mit dem anderen Ehegatten verwandten Schlusserben bei Berliner Testament - Annäherung der erbschaftsteuerrechtlichen Behandlung des Schlusserben an die des Nacherben durch § 15 Abs. 3 Satz 1 ErbStG
Stichwort:Besteuerung der teils mit dem einen und teils mit dem anderen Ehegatten verwandten Schlusserben bei Berliner Testament
Leitsatz:Haben sich Ehegatten durch gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag gegenseitig als Erben und Verwandte als Schlusserben eingesetzt, ist das beim Tod des länger lebenden Ehegatten dem Werte nach noch vorhandene Vermögen des zuerst verstorbenen Ehegatten im Rahmen der Bindungswirkung der getroffenen Verfügungen erbschaftsteuerrechtlich nach § 15 Abs. 3 ErbStG vorrangig und ohne weitere Quotelung den mit dem Erstverstorbenen näher verwandten Schlusserben zuzuordnen.
Volltext: BFH - Urteil, II R 23/06




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