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Bestellung und Abberufung von Mitgliedern

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LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 5 TaBV 68/99 vom 04.11.1999

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Konzernbetriebsrat, Unterkonzernbetriebsrat, Bestellung und Abberufung von Mitgliedern
Stichwort:Bestellung und Abberufung von Mitgliedern
Leitsatz:1) Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern eines Konzernbetriebsrates obliegt (nur) den jeweiligen Gruppenvertretern innerhalb des entsendenden Betriebsrates.

2) Dies gilt auch, wenn es um die Entsendung und Abberufung von Betriebsratsmitgliedern geht, die den Betriebsrat in einem gesetzlich nicht geregelten Unterkonzernbetriebsrat repräsentieren.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 5 TaBV 68/99




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