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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 77/03 vom 22.04.2003

Rechtsgebiete:WEG, GG
Schlagworte:WEG-Verfahren, einstweilige Anordnung, Bestellung eines vorl. Verwalters, Unanfechtbarkeit, Verletzung rechtlichen Gehörs
Stichwort:Bestellung eines vorl. Verwalters
Leitsatz:Einstweilige Anordnungen im anhängigen Wohnungseigentumsverfahren und Beschlüsse, die eine einstweilige Anordnung aufheben, ergänzen, ändern oder außer Vollzug setzen oder umgekehrt dies ablehnen, sind nicht selbständig anfechtbar. Durch die Behauptung der Verletzung von Verfahrensgrundrechten, insbesondere der Verletzung rechtlichen Gehörs, wird kein Rechtsmittel eröffnet, das nach der Verfahrensordnung nicht gegeben wäre.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 77/03




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