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Bestellung eines ortsansässigen Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KOELN – Beschluss, 2 Ws 665/06 vom 28.12.2006

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Bestellung eines ortsansässigen Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren
Stichwort:Bestellung eines ortsansässigen Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren
Leitsatz:Bei der Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren (entsprechend § 140 Abs. 2 StPO) kann ein ortsansässiger Verteidiger bestellt werden, wenn nicht der Verurteilte ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Beiordnung eines nicht ortsansässigen Verteidigers hat.
Volltext: OLG-KOELN - Beschluss, 2 Ws 665/06




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