JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bestehensgrenze
| Rechtsgebiete: | ÄApprO, HRG, HochschulG |
| Schlagworte: | Prüfung, Ärztliche Prüfung, Antwort-Wahl-Verfahren, Multiple-Choice-Verfahren, Bestehensgrenze, absolute Bestehensgrenze, relative Bestehensgrenze, Erfolgskontrolle, Leistungsnachweis, Unterrichtsveranstaltung, Unterrichtsveranstaltung mit Leistungsnachweis, Medizinstudium, erfolgreiche Teilnahme, studienbegleitende Prüfung, Hochschulprüfung, studienbegleitender Leistungsnachweis |
| Stichwort: | Bestehensgrenze |
| Leitsatz: | Wird eine Erfolgskontrolle in einer Unterrichtsveranstaltung mit Leistungsnachweis im Ersten Abschnitt des Medizinstudiums, deren regelmäßiger und erfolgreicher Besuch bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen ist, schriftlich im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt, so sind ungeachtet der Tatsache, dass insofern keine Hochschulprüfung in Rede steht, die vom Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 14. März 1989, BVerfGE 80, 1) herausgestellten Grundsätze zu beachten. Danach ist namentlich die Festlegung einer absoluten Bestehensgrenze nicht zulässig. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 11244/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, JAG 1994, VwGO |
| Schlagworte: | Beschwerdebegründung, Bestehensgrenze, Bezugnahme, Durchschnittspunktzahl, Klausurbewertung |
| Stichwort: | Bestehensgrenze |
| Leitsatz: | 1. Ebenso wie beim Berufungszulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind auch im Rahmen einer Beschwerdebegründung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO pauschal in Bezug genommene erstinstanzliche Ausführungen nicht zu berücksichtigen. (Fortführung der Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 24. November 1999 - 8 UZ 993/99 - juris) 2. Die Regelung des hessischen Juristenausbildungsgesetzes, wonach bei schriftlichen Prüfungsleistungen Durchschnittspunktzahlen ermittelt werden, ist auch im Bereich der Bestehensgrenze zwischen "Ausreichend" und "Mangelhaft" (3 oder 4 Punkte) in Bezug auf Art. 3 GG und Art. 12 GG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 TG 1200/04 | |
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