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Bestehendes "öffentliches Interesse" i.S. eines ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals als Voraussetzung für den Restitutionsausschlussgrund gem. § 5 Abs. 1 Buchst. c Vermögensgesetz (VermG)

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 11.08 vom 19.02.2009

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Auskehr eines Erlöses aus dem Verkauf von vier Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus, Bestehendes "öffentliches Interesse" i.S. eines ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals als Voraussetzung für den Restitutionsausschlussgrund gem. § 5 Abs. 1 Buchst. c Vermögensgesetz (VermG)
Stichwort:Bestehendes "öffentliches Interesse" i.S. eines ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals als Voraussetzung für den Restitutionsausschlussgrund gem. § 5 Abs. 1 Buchst. c Vermögensgesetz (VermG)
Leitsatz:Ein bestehendes "öffentliches Interesse" im Sinne eines ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals ist nicht Voraussetzung für den Restitutionsausschlussgrund gemäß § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 11.08




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