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bestehende Wasserkraftnutzung

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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 8 B 04.356 vom 05.07.2005

Rechtsgebiete:WHG, BayWG, BayWG 1907
Schlagworte:wasserrechtliche Plangenehmigung, Umgehungsgerinne an einer Staustufe, bestehende Wasserkraftnutzung
Stichwort:bestehende Wasserkraftnutzung
Leitsatz:1. Im Geltungsbereich des Main-Donau-Staatsvertrags vom 13. Juni 1921 und des Konzessionsvertrags vom 30. Dezember 1921 ist eine Beschränkung von Altrechten für die Nutzung der Wasserkraft durch nachträgliche Auflagen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, § 4 Abs. 2 Nr. 2a WHG nur ausnahmsweise und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Erforderlichkeit möglich. In der Regel stehen die Vertragspflichten zur förderlichen Behandlung von Verfahrensanträgen und zur wohlwollenden Bescheidung einer solchen Beschränkung entgegen.

2. Zur Auslegung des Begriffs "ordnungsgemäße Wasserwirtschaft" in einem altrechtlichen Wasserrechtsbescheid.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 8 B 04.356




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