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Bestehen bzw Entfallen der Versicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche Selbstständige

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 12 RA 2/05 R vom 10.05.2006

Rechtsgebiete:SGB VI, SGB VI
Schlagworte:Rentenversicherung - Bestehen bzw Entfallen der Versicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche Selbstständige - Beschäftigung von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern - Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:Bestehen bzw Entfallen der Versicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche Selbstständige
Leitsatz:Die Rentenversicherungspflicht so genannter arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger entfällt nur dann, wenn sie versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen, nicht auch dann, wenn sie ihnen zugeordnete selbstständige Hilfskräfte (hier: Untervertreter) einsetzen.
Volltext: BSG - Urteil, B 12 RA 2/05 R




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