JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bestattungspflicht
| Rechtsgebiete: | BestattG, NVwVG, SGB XII, ZPO |
| Schlagworte: | Bestattung, Bestattungskosten, Bestattungspflicht, Heranziehung, Leistungsbescheid, Nachrang, Vermögensverzeichnis, Vollstreckung |
| Stichwort: | Bestattungspflicht |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen, unter denen von einem vorrangig Bestattungspflichtigen die Kosten nicht zu erlangen sind. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 PA 87/09 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BestattG, Nds.SOG |
| Schlagworte: | Ausnahme, Ausnahmefall, Bestattung, Bestattungskosten, Bestattungspflicht, Gewohnheitsrecht, Sorgerecht, Sorgerechtsentzug, Sorgerechtsübertragung |
| Stichwort: | Bestattungspflicht |
| Leitsatz: | Nach dem im Jahr 2005 noch geltenden Landesgewohnheitsrecht entfiel die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht eines Kindes nicht dadurch, dass anläßlich der Scheidung seiner Eltern das Sorgerecht nicht auf den nunmehr verstorbenen Elternteil übertragen worden war. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LB 55/07 | |
| Rechtsgebiete: | BestattG, VwGO |
| Schlagworte: | Bestattung, Bestattungspflicht, Klagebefugnis |
| Stichwort: | Bestattungspflicht |
| Leitsatz: | Hat gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 BestattG die Gemeinde eine Bestattung veranlaßt und dabei gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 BestattG Art und Ort der Bestattung bestimmt, so steht einem Dritten, der weder nach § 8 Abs. 3 BestattG bestattungspflichtig noch zivilrechtlich zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet ist, sich aber als Sachwalter der Interessen des Verstorbenen versteht, kein Recht auf eine verwaltungsgerichtliche Kontrolle zu, ob die Entscheidung über Art und Ort der Bestattung rechtmäßig gewesen ist. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 PA 23/08 | |
| Rechtsgebiete: | BestattG, PolG, BGB |
| Schlagworte: | Bestattungspflicht, unmittelbare Ausführung, Kostenerstattung, Mehrheit von Pflichtigen, Ermessensentscheidung, Ausgleichsanspruch, Gesamtschuld, Geschäftsführung ohne Auftrag, Trauerfeier |
| Stichwort: | Bestattungspflicht |
| Leitsatz: | 1. Sind mehrere Angehörige gleichrangig bestattungspflichtig, ist die Bestattungsbehörde nicht verpflichtet, alle Bestattungspflichtigen anteilig zur Kostenerstattung nach § 31 Abs. 2 BestattG heranzuziehen. Sie kann im Rahmen ihres Ermessens die Kosten nur von einem Bestattungspflichtigen fordern und diesen darauf verweisen, einen Ausgleichsanspruch gegen die übrigen Pflichtigen geltend zu machen. 2. Kosten für eine Trauerfeier sind nicht nach § 31 Abs. 2 BestattG erstattungsfähig (Änderung der Senatsrechtsprechung). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 1471/07 | |
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