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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 8 S 1674/03 vom 26.01.2005

Rechtsgebiete:GG, FStrG, VwVfG, VwGO
Schlagworte:Ergänzungsplanfeststellung, Öffentliche Auslegung des Plans, Verfahrensfehler, Regelungsinhalt, Eingeschränkte Überprüfung, Bestandskraftpräklusion, Abschnittsbildung, Zwangspunkt, Enteignende Vorwirkung, Private Belange Dritter, Trassenalternative
Stichwort:Bestandskraftpräklusion
Leitsatz:Zu den "fremden" Belangen, deren fehlerhafte Einstellung in die Abwägung ein von der enteignenden Vorwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses betroffener Kläger geltend machen kann, gehören zwar grundsätzlich auch private Belange anderer (Enteignungs-)Betroffener. Dieser Grundsatz gilt allerdings dann nicht, wenn der betroffene private Dritte selbst keinen zulässigen Rechtsbehelf gegen den Planfeststellungsbeschluss eingelegt hat und dieser ihm gegenüber deshalb bestandskräftig geworden ist.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 8 S 1674/03




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